CORONA-NEWS
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Hygieneplan GSS_6.0
Hygieneplan der Gesamtschule Schenklengsfeld 6.0 Stand 28.10.2020
Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Corona-Virus im schulischen Miteinander
Dieser Hygieneplan bezieht sich auf:
- das Schulgebäude
- das zur Schule gehörende Schulgelände einschließlich Bushaltestelle
- Orte außerhalb des Schulgeländes, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden
Der vollständige Hygieneplan steht hier zum Download zur Verfügung:
Hygieneplan_6.0. Anlage 1 Planungsszenarien
Aktuelle Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Aktuelle Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen
„Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ – Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation
Die wichtigsten Regelungen/Ergänzungen im Hygieneplan 6.0
Die wichtigsten Regelungen/Ergänzungen im Hygieneplan 6.0 vom 28.09.2020; erhalten am 02.10.2020 per Mail
1. Regelung der Zuständigkeiten:
Anordnung der Maßnahmen: örtliches Gesundheitsamt Umsetzung der Maßnahmen: Schulleitung – schuleigener Hygieneplan Ausstattung der Gebäude: Landkreis als Schulträger
2. Nichtteilnahme am Präsenzunterricht:
- Schüler oder ihre Haushaltsangehörigen haben akute Krankheitssymptome für COVID-19 (Fieber ab 38°, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns)
- Schüler unter 12 Jahren, solange Angehörige ihres Hausstandes einer angeordneten Quarantäne Unterliegen
- Gesunde Geschwisterkinder, sofern Angehörige ihres Hausstandes Krankheitssymptome (s.o.) für COVID-19 aufweisen
- Auftreten von akuten Krankheitssymptomen für COVID-19 während des Unterrichts: Isolation im Sani-Raum und Abholung durch die Sorgeberechtigten
3. Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (Pflicht)
- muss getragen werden außerhalb des Unterrichts (im Klassen- oder Kursverband) auf dem gesamten Schulgelände von allen Personen
- Befreiung von der Pflicht:
• Zur Identifikation der jeweiligen Person
• Verbale Kommunikation mit Hörbeeinträchtigten
• Befreiung durch ärztliches Attest (im Original in Papierform dem SL vorzulegen, Gültigkeit jeweils 3 Monate)
4. Raumhygiene
- Lüftungsregel 20-5-20: nach 20 Minuten für 5 Minuten Querlüftung + Lüftung in den kleinen und großen Pausen; bei Räumen mit raumlufttechnischen Anlagen (104a, 105a, 113a, AZR) ist die Lüftung ggf. durch das Öffnen der Türen zu unterstützen
- gemeinsame Benutzung von Gegenständen (Geo-Dreieck, Stiften etc.) tunlichst vermeiden; bei einer gemeinsamen Nutzung (z.B. im Experimentalunterricht) zu Beginn und am Ende gründliche Handhygiene und Vermeidung der Berührung von Augen, Mund, Nase
- Nutzung von PC und Tablets: nach jeder Nutzung (insbes. Tastatur, Maus und Touchscreen) reinigen; soweit dies nicht möglich ist, vorher und nachher die Hände waschen oder desinfizieren
- Ansammlungen von Personen im Toilettenbereich ist zu vermeiden
5. Mindestabstand
- wo immer es möglich ist, soll generell auf einen Abstand von 1,5 m geachtet werden, wobei im regulären Unterrichtsbetrieb in Klassen- oder Kursverbänden (Kohorten) davon abgewichen werden kann.
6. Schüler mit erhöhtem Risiko
- Unterrichtsbefreiung des Schülers nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests möglich, Gültigkeit des Attests für max. 3 Monate (Attest bezieht sich auf den Schüler selbst oder auf einen im Hausstand lebenden Angehörigen)
7. Dokumentation und Nachverfolgung
- unbedingt auf Dokumentation der Anwesenheit der Schüler achten (Klassenbuch, Anwesenheitslisten für Kurse, Betreuungsangebote, AGs im Rahmen des Ganztagsangebotes, Konferenzen); Kontaktketten müssen nachvollziehbar sein
8. Nahrungsmittelzubereitung
- Nahrungsmittelzubereitung im Unterricht (Arbeitslehre) oder Koch-AG bleibt nicht gestattet
9. Erste Hilfe, Schulsanitätsdienst
- Für die Ausstattung mit Sanitätsmaterial und Ersatz des Verbrauchsmaterials ist der Schulträger zuständig.
- Ersthelfer tragen Einweghandschuhe, Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP-2-Maske)
- Im Rahmen der Wiederbelebungsmaßnahme liegt es im Ermessen der handelnden Personen, zum Zweck des Eigenschutzes insbesondere bei unbekannten Hilfebedürftigen notfalls auf die Beatmung zu verzichten.
- Für den Schulsanitätsdienst sind die Vorgaben und Hinweise der Unfallkasse
Hessen zu beachten (abrufbar unter https://schule.ukh.de/erste- hilfe/themen/faq-zu-corona).
10. Schulveranstaltungen
- bei sonstigen Schulveranstaltungen, Elternabenden, Elternsprechtagen und Informationsangeboten haben die Teilnehmenden eine MNB zu tragen. Sie kann im Gespräch beim Elternsprechtag abgesetzt werden.
- mehrtägige Schulfahrten sind zunächst bis Ende Januar ausgesetzt, es dürfen nur Fahrten mit kostenfreier Stornierung gebucht werden; Berufsorientierungsmaßnahmen (Praktika etc.) finden statt
- eintägige oder stundenweise Veranstaltungen (z. B. Veranstaltungen der Schülervertretung, Ausflüge) sind – soweit pädagogisch in dieser herausfordernden Zeit erforderlich und schulorganisatorisch vertretbar – zulässig.
Klaus Amlung, 21.10.2020
CORONA-KUNST-2020
Auch in CORONA-Zeiten lebt die Kunst für uns weiter.
Durch Anklicken des Bildes gelangen Sie in eine Diashow, die Frau Voigt für Sie im Einvernehmen mit den Künstlern zusammengestellt hat. Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei.
https://www.gesamtschule-schenklengsfeld.de/index.php/corona-news#sigProIdf1106e9648